Schulgeld

Als Privatschule erhalten wir staatliche Zuschüsse, die leider nur einen Teil der Schülerkosten decken. Deshalb müssen wir zusätzlich ein Jahres-Schulgeld erheben, dessen Höhe durch den Trägerverein festgelegt wird. Dieses Schulgeld ist monatlich zu zahlen.

Hinweise “Schulgeld”

  • Für das Schuljahr ist durchgängig vom 1. August bis zum 31. Juli Schulgeld zu bezahlen – auch in den Schulferien.
  • Bei Aufnahme im bereits laufenden Schuljahr ist ab dem 1. des Einschulungsmonats Schulgeld zu zahlen.
  • Die monatliche Rate ist am 10. eines jeden Monats fällig und im Lastschriftverfahren zu entrichten. Der Kontoinhaber hat für eine ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen.
  • 30 % des Schulgeldes sind steuerlich absetzbar. Eine Bescheinigung für das Finanzamt erhalten Sie am Anfang des Folgejahres automatisch.

Schulgeldpatenschaft

Nicht alle Eltern haben die nötigen finanziellen Mittel das Schulgeld für ihr Kind aufzubringen. Aus diesem Grund bieten wir die Möglichkeit der Übernahme einer Schulgeldpatenschaft an. Mit ihrer regelmäßigen Spende verhelfen Sie ganz direkt und ohne bürokratische Abzüge einem Kind bei uns zur Schule gehen zu können. Möchten Sie ein Kind bei seiner Schulausbildung unterstützen? Dann wenden Sie sich bitte an Jörg Meier.

Ermäßigung

Können Sie das Schulgeld aufgrund Ihrer persönlichen finanziellen Lage nicht tragen, so können Sie einen Antrag auf Schulgeldermäßigung stellen. Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat.

Anmeldegebühr

Wir erheben eine Anmeldegebühr von zwei Monatsbeiträgen, diese wird auf die ersten zwei Monate des Schulbesuchs verrechnet. Die Anmeldegebühr wird mit der offiziellen Annahme Ihrer Anmeldung durch die Schule fällig.

Gebührenliste

  Grundschule Sekundarstufe
Gymnasiale
Oberstufe
1. Kind 180 € 200 € 220 €
2. Kind 130 € 150€ 170 €
3. Kind 90 € 110 € 130 €

Gebührenfreiheit vom 4. Kind an
(gültig ab 01.08.2024)

Elternmitarbeit – Arbeitseinsätze

Um unsere Gebäude und Gelände zu erhalten, zu verbessern und sie den sich ständig wandelnden Bedürfnissen der Schüler anzupassen, sind wir auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen.

Jede Familie beteiligt sich pro Jahr verpflichtend an zwei bzw. drei samstäglichen Arbeitseinsätzen. Ausgleichszahlungen sind möglich. Eine Mitarbeit im wöchentlich stattfindenden Kiosk und der Schulbücherei wird alternativ als Arbeitseinsatz-Stunden angerechnet.

Die Termine der Arbeitseinsätze in 2022/2023 finden Sie hier: Arbeitseinsätze

Zudem gibt es weitere Möglichkeiten, das Schulleben durch zusätzliche ehrenamtliche Elternmitarbeit zu bereichern, über die wir uns ebenfalls freuen und sehr dankbar sind:

  • Mitarbeit als Elternvertreter
  • Betreuung vielfältiger Projekte: z.B. Klassenpatenkind